Was soll er tun? Was kann er tun?
Er könnte die Wertsachen dem Eigentümer oder der Polizei übergeben. Im günstigsten Fall bekommt er drei Prozent Finderlohn.
Verpflichtet zur Abgabe ist er nur als Finder im Sinne des Gesetzes, was erfordert, dass er die Wertsachen an sich nimmt. Wenn er sie aber an ihrem Platz liegen lässt, hat er freie Hand, sein Wissen zu verwerten.
Gerhard schafft es, mit tatkräftiger Hilfe seiner rechtskundigen Schwägerin Hilde anstelle eines minimalen Finderlohns Millionen zu kassieren.


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