Auf nur für juristische Puristen interessante Angaben wie beispielsweise aufgehobene Paragrafen und ähnliches wurde verzichtet, da so etwas in der Prüfung völlig unwichtig ist und nur die Seitenzahl erhöht.
Es ist üblich, dass die Teilnehmer ihre Gesetzestexte selbst dadurch auf die Prüfung vorbereiten, dass sie bunte Markierungen mit Stichworten einkleben. Ab einer größeren Zahl an Zetteln wird das aber auch wieder unübersichtlich. Der schnellste Weg zum gesuchten Gesetzestext führt über das alphabetische Register. Deshalb wurde besonderer Wert darauf gelegt, möglichst alle benötigten Begriffe in das Register aufzunehmen.











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